Allgemeine Geschäftsbedingungen der E.F.M. GmbH

Die E.F.M. GmbH führt ihre Geschäfte nach Art und Tradition eines hanseatischen Kaufmanns im Sinne von Ordnung und Vertrauen.

1. Anwendungsbereich
Bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen und Vertragsabschlüssen der E.F.M. GmbH, insbesondere bei der Bestellung und der Lieferung von Waren und Dienstleistungen, gelten grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der E.F.M. GmbH. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Auftragserteilung/Auftragsannahme
Bestellungen sind der E.F.M. grundsätzlich schriftlich zu erteilen.
Sollten mit der Bestellung Bedingungen verknüpft werden, die von diesen AGB abweichen, sind sie nur dann wirksam, wenn E.F.M. diese Bedingungen ausdrücklich schriftlich akzeptiert. E.F.M. behält sich in jedem Einzelfall vor, ob sie bereit ist, aufgrund einer Bestellung zu liefern.

3. Angebote und Preise
Alle Angebote sind hinsichtlich Preis, Lieferzeit und technischer Details zunächst freibleibend und bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Die in Preislisten und anderen Drucksachen enthaltenen Gewichts-, Maßangaben, Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd maßgebend.
Preise werden ausdrücklich in EURO genannt und sind Netto ohne gesetzliche MwSt. angegeben. Sämtliche Preise gelten ab Werk Schneverdingen ohne Verpackung und Versicherung.
Sollten bis zum Liefertag erhebliche Kostensteigerungen eintreten, bleibt eine Preisänderung durch die E.F.M. vorbehalten. Technische Änderungen bleiben der E.F.M. vorbehalten.
Bei Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die einem Angebot beigefügt wurden, behält sich E.F.M. die Eigentums- und Urheberrechte vor. Mündliche und telefonische Vereinbarungen sind erst nach ihrer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

4. Mehr-/ Minderlieferungen
Bei Sonderanfertigungen sind bei jeder Lieferung Mengenabweichungen bis 10% zulässig.

5. Lieferbedingungen und Lieferzeiten
Die Lieferung bestellter Waren erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten und der derzeitigen Lagerbestände der E.F.M.
Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die E.F.M. übernimmt keinerlei Haftung bei nicht termingerechter Lieferung. Insbesondere haftet E.F.M. nicht für Dritte, deren Dienstleistungen bei der Lieferung von Waren in Anspruch genommen wurden. Wurden vereinbarte Zahlungstermine aus bisherigen Verträgen nicht eingehalten, beginnt die Lieferzeit erst nach Ausgleich der ausstehenden Zahlungen. Auf Abruf bestellte Waren müssen spätestens 6 Monate nach der Bestellung abgenommen werden.

6. Annahme der bestellten und gelieferten Waren
Nachdem E.F.M. bestellte Ware zum Versand gebracht hat, verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme dieser Ware.
Sollte der Käufer in Annahmeverzug geraten, werden ihm die Fracht- und Verpackungskosten für die nicht angenommene Ware in Rechnung gestellt und er haftet für alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Rücksendung entstehen.

7. Gefahrenübergang
Die Haftung und Gefahr für gelieferte Ware geht spätestens auf den Besteller über, wenn der Gegenstand unsere Räume verlässt.
Werden die bestellten Gegenstände nach Anzeige der Versandbereitschaft nicht sofort abgeholt, lagern wir die Gegenstände nach Möglichkeit auf Risiko des Bestellers ein. Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, die mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung eintritt.

8. Haftung für Mängel der Lieferung, Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Sollte der Käufer nach Eingang der Ware die Auffassung vertreten, dass diese mangelhaft ist, verpflichtet er sich, die E.F.M. unverzüglich (innerhalb 7 Tage) über Art und Umfang des Mangels schriftlich zu informieren.
Die E.F.M. wird aufgrund der tatsächlichen Sachlage die Mängelrüge und den Vorgang überprüfen und ggf. eine Regulierung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorschlagen.
Eine über Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung der bestellten Ware hinausgehende Regulierung ist ausgeschlossen.
Für Schäden durch die fehlerhafte Montage vom Käufer oder von Dritten, die unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung sowie die natürliche Abnutzung wird keine Gewähr übernommen. Für unsachgemäße Änderungen oder Nachbesserungen durch den Käufer oder durch Dritte ohne Einwilligung der E.F.M wird keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen übernommen.

9. Sonstige Schadenersatzansprüche
Die E.F.M. haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, wenn ihr einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt und wesentliche Vertragspflichten nicht verletzt wurden.

10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen für Leistungen der E.F.M. müssen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug in Höhe des Rechnungsbetrages erfolgen. Maßgeblich ist die endgültige Gutschrift auf einem Konto der E.F.M. oder der Zugang von Bargeld. Abweichungen von diesen Regelungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Werden der E.F.M. Tatsachen bekannt, die auf eine unzureichende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen lassen, ist sie berechtigt (auch abweichend von vorher getroffenen Vereinbarungen) sofortige Vorauszahlung des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
In Falle des Zahlungsverzuges berechnet die E.F.M. Zinsen in Höhe von 5% über jeweiligen Landeszentralbank – Diskontsatz.
Der Besteller ist weder zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüche, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, noch zur Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder noch nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

11. Werkzeugkosten
Die Werkzeugkosten werden grundsätzlich anteilig und getrennt vom Warenwert berechnet. Der Käufer erwirbt durch die Bezahlung von Kostenanteilen keinen Anspruch auf die Werkzeuge. Die Werkzeuge bleiben Eigentum und Besitz der E.F.M. Die E.F.M. verpflichtet sich die Werkzeuge ein Jahr nach der letzten Lieferung aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Zeit und ohne Nachbestellungen, kann die E.F.M. über die Werkzeuge frei verfügen. Der Besteller erhält keine Einsicht in Konstruktionszeichnungen.

12. Eigentumsvorbehalt
Alle von der E.F.M. gelieferten Waren bleiben zur Sicherung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Käufer bis zur endgültigen Zahlung uneingeschränktes Eigentum der E.F.M.
Im Falle der Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Ware durch den Besteller erfolgt diese für E.F.M. Hierdurch erwirbt E.F.M. einen Miteigentumsanteil in Höhe des von E.F.M. gelieferten Warenwertes.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltswaren sind unzulässig.
Forderungen, die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund aus den Vorbehaltswaren entstehen, tritt der Käufer bereits beim Kauf an die E.F.M. ab.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher oder Vermieter – hat der Käufer auf das Eigentum der E.F.M. hinzuweisen und diese sofort zu unterrichten.
Der Käufer verpflichtet sich jeden Standortwechsel der von der E.F.M. gelieferten und nicht vollständig bezahlten Waren mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet die von der E.F.M. gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ausreichend zu versichern.

13. Rücktrittsrechte
Ereignisse und Umstände, die der E.F.M. die Erfüllung vertraglicher Lieferverpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen die E.F.M., die Lieferung um die Dauer der Störung hinauszuschieben. Bei unverschuldetem Lieferungsverzug stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen Verzuges zu.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen Vertragsverhältnissen und Streitigkeiten Soltau.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Gültigkeitsklausel
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden sie durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die übrigen wirksamen Bestimmungen der AGB bleiben erhalten.